§ 1Regelungsgegenstand
§ 2Beihilfeberechtigte Personen
§ 3Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4Berücksichtigungsfähige Personen
§ 5Konkurrenzen
§ 6Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 9Anrechnung von Leistungen
§ 10Beihilfeanspruch
§ 11Aufwendungen im Ausland
§ 12Ärztliche Leistungen
§ 13Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 14Zahnärztliche Leistungen
§ 15Implantologische Leistungen
§ 15aKieferorthopädische Leistungen
§ 15bFunktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 16Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18Psychotherapeutische Behandlungs- und Anwendungsformen
§ 18aGemeinsame Vorschriften für psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie
§ 19Psychoanalytisch begründete Verfahren
| Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 60 Sitzungen | 60 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 40 Sitzungen | weitere 20 Sitzungen |
| Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 160 Sitzungen | 80 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 140 Sitzungen | weitere 70 Sitzungen |
| Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 90 Sitzungen | 60 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 90 Sitzungen | weitere 30 Sitzungen |
| Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 70 Sitzungen | 60 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 80 Sitzungen | weitere 30 Sitzungen |
| Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 60 Sitzungen | 60 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 40 Sitzungen | weitere 20 Sitzungen |
| Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 160 Sitzungen | 80 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 140 Sitzungen | weitere 70 Sitzungen |
| Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 90 Sitzungen | 60 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 90 Sitzungen | weitere 30 Sitzungen |
| Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 70 Sitzungen | 60 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 80 Sitzungen | weitere 30 Sitzungen |
§ 20Verhaltenstherapie
| Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 60 Sitzungen | 60 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 20 Sitzungen | weitere 20 Sitzungen |
§ 20aSystemische Therapie
| Einzelbehandlung | Gruppenbehandlung | |
|---|---|---|
| im Regelfall | 36 Sitzungen | 36 Sitzungen |
| in Ausnahmefällen | weitere 12 Sitzungen | weitere 12 Sitzungen |
§ 21Psychosomatische Grundversorgung
§ 22Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte
§ 23Heilmittel
§ 24Komplextherapie, besondere Versorgung und Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Institutsambulanzen
§ 25Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
§ 25aDigitale Gesundheitsanwendungen
§ 26Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
§ 26aBehandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern
§ 26bÜbergangspflege im Krankenhaus
§ 27Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 27aAußerklinische Intensivpflege
§ 28Familien- und Haushaltshilfe
§ 29Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
§ 30Soziotherapie
§ 30aNeuropsychologische Therapie
| wenn eine Behandlungseinheit mindestens 25 Minuten dauert | wenn eine Behandlungseinheit mindestens 50 Minuten dauert | |
|---|---|---|
| Regelfall | 120 Behandlungseinheiten | 60 Behandlungseinheiten |
| Ausnahmefall | 40 weitere Behandlungseinheiten | 20 weitere Behandlungseinheiten |
| wenn eine Behandlungseinheit mindestens50 Minuten dauert | wenn eine Behandlungseinheit mindestens100 Minuten dauert |
|---|---|
| 80 Behandlungseinheiten | 40 Behandlungseinheiten |
| wenn eine Behandlungseinheit mindestens 25 Minuten dauert | wenn eine Behandlungseinheit mindestens 50 Minuten dauert | |
|---|---|---|
| Regelfall | 120 Behandlungseinheiten | 60 Behandlungseinheiten |
| Ausnahmefall | 40 weitere Behandlungseinheiten | 20 weitere Behandlungseinheiten |
| wenn eine Behandlungseinheit mindestens50 Minuten dauert | wenn eine Behandlungseinheit mindestens100 Minuten dauert |
|---|---|
| 80 Behandlungseinheiten | 40 Behandlungseinheiten |
§ 31Fahrtkosten
§ 32Unterkunftskosten
§ 33Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten
§ 34Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 35Rehabilitationsmaßnahmen
§ 36Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen
§ 37Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen
§ 38Anspruchsberechtigte bei Pflegeleistungen
§ 38aHäusliche Pflege
§ 38bKombinationsleistungen
§ 38cVerhinderungspflege, Versorgung der pflegebedürftigen Person bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson
§ 38dTeilstationäre Pflege
§ 38eKurzzeitpflege
§ 38fAmbulant betreute Wohngruppen
§ 38gPflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen
§ 38hLeistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
§ 39Vollstationäre Pflege
§ 39aEinrichtungen der Behindertenhilfe
§ 39bAufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 40Palliativversorgung
§ 40aGesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
§ 41Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42Schwangerschaft und Geburt
§ 43Künstliche Befruchtung
| Nr. | Behandlungsmethode | Indikationen | Anzahl der beihilfefähigen Versuche | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | intrazervikale, intrauterine oder intratubare Insemination im Spontanzyklus, gegebenenfalls nach Auslösung der Ovulation durch HCG-Gabe, gegebenenfalls nach Stimulation mit Antiöstrogenen | – | somatische Ursachen (zum Beispiel Impotentia coeundi, retrograde Ejakulation, Hypospadie, Zervikalkanalstenose, Dyspareunie) | acht |
| – | gestörte Spermatozoen-Mukus-Interaktion | |||
| – | Subfertilität des Mannes | |||
| – | Immunologisch bedingte Sterilität | |||
| 2 | intrazervikale, intrauterine oder intratubare Insemination nach hormoneller Stimulation mit Gonadotropinen | – | Subfertilität des Mannes | drei |
| – | Immunologisch bedingte Sterilität | |||
| 3 | In-vitro-Fertilisation mit Embryo-Transfer, gegebenenfalls als Zygoten-Transfer oder als Embryo-Intrafallopian-Transfer | – | Zustand nach Tubenamputation | drei; der dritte Versuch ist nur beihilfefähig, wenn in einem von zwei Behandlungszyklen eine Befruchtung stattgefunden hat |
| – | anders, auch mikrochirurgisch, nicht behandelbarer Tubenverschluss | |||
| – | anders nicht behandelbarer tubarer Funktionsverlust, auch bei Endometriose | |||
| – | idiopathische, unerklärbare Sterilität, sofern alle diagnostischen und sonstigen therapeutischen Möglichkeiten der Sterilitätsbehandlung einschließlich einer psychologischen Exploration ausgeschöpft sind | |||
| – | Subfertilität des Mannes, sofern Behandlungsversuche nach Nummer 2 keinen Erfolg versprechen oder erfolglos geblieben sind | |||
| – | immunologisch bedingte Sterilität, sofern Behandlungsversuche nach Nummer 2 keinen Erfolg versprechen oder erfolglos geblieben sind | |||
| 4 | intratubarer Gameten-Transfer | – | anders nicht behandelbarer tubarer Funktionsverlust, auch bei Endometriose | zwei |
| – | idiopathische, unerklärbare Sterilität, sofern alle diagnostischen und sonstigen therapeutischen Möglichkeiten der Sterilitätsbehandlung einschließlich einer psychologischen Exploration ausgeschöpft sind | |||
| – | Subfertilität des Mannes, sofern Behandlungsversuche nach Nummer 2 keinen Erfolg versprechen oder erfolglos geblieben sind | |||
| 5 | Intracytoplasmatische Spermieninjektion | – | schwere männliche Fertilitätsstörung, dokumentiert durch zwei aktuelle Spermiogramme, die auf der Grundlage des Handbuchs der Weltgesundheitsorganisation zu „Examination and processing of human semen“ erstellt worden sind; die Untersuchung des Mannes durch eine Ärztin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Andrologie“ muss der Indikationsstellung vorausgehen | drei;der dritte Versuch ist nur beihilfefähig, wenn in einem von zwei Behandlungszyklen eine Befruchtung stattgefunden hat |
| – | Intracytoplasmatische Spermieninjektion nach Kryokonservierung nach Absatz 7 bei nachgewiesener Fertilitätsstörung bei der Frau unabhängig von einer männlichen Fertilitätsstörung |
§ 43aSterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
§ 44Überführungskosten
§ 45Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe
§ 45aOrganspende und andere Spenden
§ 45bKlinisches Krebsregister
§ 46Bemessung der Beihilfe
§ 47Abweichender Bemessungssatz
§ 48Begrenzung der Beihilfe
§ 49Eigenbehalte
§ 50Belastungsgrenzen
| für beihilfeberechtigte Personen der Besoldungs- gruppen A 2 bis A 8 und Anwärterinnen und An- wärter sowie berücksichti- gungsfähige Personen | 8 Euro, |
| für beihilfeberechtigte Personen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sowie berücksichtigungsfähige Personen | 12 Euro, |
| für beihilfeberechtigte Personen höherer Besoldungsgruppen sowie berücksichtigungsfähige Personen | 16 Euro. |
| für beihilfeberechtigte Personen der Besoldungs- gruppen A 2 bis A 8 und Anwärterinnen und An- wärter sowie berücksichti- gungsfähige Personen | 8 Euro, |
| für beihilfeberechtigte Personen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sowie berücksichtigungsfähige Personen | 12 Euro, |
| für beihilfeberechtigte Personen höherer Besoldungsgruppen sowie berücksichtigungsfähige Personen | 16 Euro. |
| für beihilfeberechtigte Personen der Besoldungs- gruppen A 2 bis A 8 und Anwärterinnen und An- wärter sowie berücksichti- gungsfähige Personen | 8 Euro, |
| für beihilfeberechtigte Personen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sowie berücksichtigungsfähige Personen | 12 Euro, |
| für beihilfeberechtigte Personen höherer Besoldungsgruppen sowie berücksichtigungsfähige Personen | 16 Euro. |
§ 51Bewilligungsverfahren
§ 51aZahlung an Dritte
§ 52Zuordnung von Aufwendungen
§ 53(weggefallen)
§ 54Antragsfrist
§ 55Geheimhaltungspflicht
§ 56Festsetzungsstellen
§ 57(weggefallen)
§ 58Übergangsvorschriften
§ 59Inkrafttreten