§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 7Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8Inhalt von Teil 1
§ 9Prüfungsbereich von Teil 1
§ 10Inhalt von Teil 2
§ 11Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 12Prüfungsbereich Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen
§ 13Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse
§ 14Prüfungsbereich Kundendienstprozesse
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| Warenwirtschafts- und Werkstatt- prozesse mit | 20 Prozent, |
| Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen mit | 25 Prozent, |
| Kaufmännische Unterstützungs- prozesse mit | 25 Prozent, |
| Kundendienstprozesse mit | 20 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
| Warenwirtschafts- und Werkstatt- prozesse mit | 20 Prozent, |
| Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen mit | 25 Prozent, |
| Kaufmännische Unterstützungs- prozesse mit | 25 Prozent, |
| Kundendienstprozesse mit | 20 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
§ 17Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten