Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Abkürzung
AGMahnVordrVÄndV
Aktualisiert am 3. Januar 2026

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Überleitungsvorschrift

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.