Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche
Mahnverfahren
Abkürzung
AGMahnVordrVÄndV
Aktualisiert am 3. Januar 2026
Art 1
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Art 2Überleitungsvorschrift
Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.